Erbrecht Jungfrautal
Schweizer Recht Kanzlei Zug +41 41 728 41 53

Erbrecht, das Familien zusammenhält

Persönliche Begleitung bei Erbteilungen, Ehegattenschutz und internationalen Nachlassfragen – ruhig, klar und respektvoll.

[email protected] Baarerstrasse 43, 6300 Zug

Unsere Leistungen

Erbrechtliche Begleitung, die trägt

Rechte des überlebenden Ehegatten

Rechte des Überlebenden Ehegatten

Wir erläutern die erbrechtlichen Optionen für hinterbliebene Ehepartnerinnen und -partner – von der Pflichtteilsberechnung bis zum Nutzniessungsrecht – und begleiten alle notwendigen Schritte einfühlsam.

  • Persönliche Erstberatung
  • Erläuterung der Zuweisungsoptionen
  • Dokumentenvorbereitung
CHF 370 Anfragen
Schulden im Nachlass

Schuldenbeurteilung im Nachlass

Bevor Erben eine Erbschaft annehmen, sollten sie das vollständige Bild kennen. Wir prüfen Verbindlichkeiten, empfehlen Schutzmassnahmen und begleiten die Entscheidung über Annahme, Ausschlagung oder öffentliche Inventaraufnahme.

  • Gläubigeridentifikation
  • Haftungsbewertung
  • Einreichung von Schutzmassnahmen
CHF 940 Anfragen
Internationales Testament

Internationales Testament & Nachlassplan

Für Personen mit Verbindungen zu mehreren Ländern koordinieren wir Testamente nach der Washington Convention und stimmen schweizerische Nachlassplanung auf ausländische Anforderungen ab.

  • Mehrstaat-Rechtsanalyse
  • Koordinierte Testamentserstellung
  • Ausländische Kanzleikoordination
CHF 2'750 Anfragen

Warum Jungfrautal

Vertrauen, das durch Sorgfalt entsteht

Persönliche Begleitung

Jede Situation ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönlichen Verhältnisse zu verstehen.

Schweizer Erbrecht

Tiefes Fachwissen im ZGB, ErbAHB und internationalen Übereinkommen – für fundierte Beratung.

Klare Kommunikation

Rechtliche Sachverhalte erklären wir in verständlicher Sprache – ohne unnötigen Fachjargon.

Fristen im Blick

Gesetzliche Fristen werden von uns sorgfältig überwacht, damit Sie keinen wichtigen Termin verpassen.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Situation

Erbschaftsfragen sind selten einfach. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind – ohne Druck und auf Augenhöhe.

[email protected]

Häufige Fragen

Was Mandanten beschäftigt

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Nach Schweizer Recht (Art. 566 ZGB) beträgt die Ausschlagungsfrist drei Monate. Diese beginnt für gesetzliche Erben mit dem Zeitpunkt, in dem sie vom Todesfall Kenntnis erhalten haben. Bei eingesetzten Erben beginnt die Frist ab Mitteilung der Verfügung von Todes wegen. Eine rechtzeitige Beratung ist wichtig, da die Frist in bestimmten Konstellationen nicht verlängert wird.
Was ist eine öffentliche Inventaraufnahme und wann ist sie sinnvoll?
Die öffentliche Inventaraufnahme (Art. 580 ZGB) gibt Erben eine Übersicht über sämtliche Aktiven und Passiven des Nachlasses. Nach Abschluss des Inventars können Erben entscheiden, ob sie annehmen, ausschlagen oder den Nachlassvertrag anstreben. Diese Option ist besonders dann wertvoll, wenn Unklarheit über das Ausmass von Schulden besteht.
Kann ich als Ehegatte das Haus weiterhin bewohnen?
Grundsätzlich ja – das Schweizer Recht bietet dem überlebenden Ehegatten verschiedene Möglichkeiten, darunter das Nutzniessungsrecht an der gemeinsamen Wohnung (Art. 473 ZGB). Die konkrete Ausgestaltung hängt von der güterrechtlichen Situation, einem allfälligen Testament sowie den anderen Erben ab. Wir klären Ihre Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Ich lebe in zwei Ländern – welches Recht gilt für meinen Nachlass?
Bei internationalen Nachlässigen kommt es auf den letzten Wohnsitz, die Nationalität und gegebenenfalls auf eine Rechtswahl an. Die Schweiz folgt dem Prinzip des Wohnsitzrechts (IPRG Art. 90 ff.), ermöglicht aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts. Um widersprüchliche Regelungen in verschiedenen Ländern zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Koordination.
Wie hoch sind Ihre Beratungsgebühren?
Unsere Leistungen beginnen ab CHF 370 für die Beratung überlebender Ehegatten. Die Schuldenbeurteilung wird zu CHF 940 angeboten, und die Erstellung eines internationalen Nachlassplans ab CHF 2'750. In einem ersten Gespräch erläutern wir, welches Leistungspaket Ihrer Situation entspricht.
Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch ab?
Sie schildern uns Ihre Situation – wir hören zu. Im Anschluss geben wir eine erste rechtliche Einschätzung und empfehlen mögliche Vorgehensweisen. Das Gespräch findet in unseren Räumen an der Baarerstrasse 43, 6300 Zug statt oder auf Wunsch auch telefonisch. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob und wie Sie weiterarbeiten möchten.

Standort

Unsere Kanzlei in Zug

Baarerstrasse 43, 6300 Zug

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Kontaktdaten

Adresse

Baarerstrasse 43
6300 Zug, Schweiz

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 12:00 und 13:30 – 17:30
Termine ausserhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

Erbschaftsfragen verlangen Diskretion. Jedes Gespräch mit uns unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

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