Mandantenerfahrungen Jungfrautal

Mandantenerfahrungen

Was Mandantinnen und Mandanten berichten

Echte Einblicke in die Zusammenarbeit – wie wir Menschen in schwierigen Momenten begleitet haben.

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380+

Begleitete Mandate

4.9

Durchschnittsbewertung

14+

Jahre Erfahrung

97%

Mandanten weiterempfehlen uns

Stimmen

Berichte aus der Praxis

AW

Anna W.

Zug, Januar 2026

Nach dem Tod meines Mannes fühlte ich mich mit den erbrechtlichen Fragen völlig überfordert. Die Beratung bei Jungfrautal hat mir geholfen, die Situation zu verstehen und Schritt für Schritt klare Entscheidungen zu treffen. Ich wurde nie gedrängt, alles wurde ruhig erklärt.

Leistung: Ehegattenschutz

MK

Markus K.

Luzern, Februar 2026

Mein Vater hat Schulden hinterlassen, deren Umfang wir nicht kannten. Die Kanzlei hat uns sehr strukturiert beraten, welche Massnahmen wir ergreifen können, und uns die öffentliche Inventaraufnahme erklärt. Am Ende konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen, ohne blinden Aktionismus.

Leistung: Schuldenbeurteilung

SB

Sabine B.

Zürich, Dezember 2025

Wir haben Vermögen in der Schweiz und in Österreich. Jungfrautal hat eine klare Übersicht erstellt, welche Regeln gelten und wie Widersprüche zwischen den nationalen Rechtsordnungen vermieden werden. Besonders die Koordination mit der österreichischen Partnerkanzlei lief reibungslos.

Leistung: Internationaler Nachlassplan

HR

Hans R.

Zug, November 2025

Die Beratung war sachlich, klar und respektvoll. Herr Huber hat unsere Situation genau analysiert und uns erklärt, wo Spielraum besteht und wo gesetzliche Grenzen liegen. Ich hätte mir früher gewünscht, diese Beratung in Anspruch genommen zu haben.

Leistung: Ehegattenschutz

EM

Elisabeth M.

Baar, Januar 2026

Im Nachlass meines Vaters gab es offene Fragen zu verschiedenen Verbindlichkeiten. Die Kanzlei hat uns strukturiert durch alle Optionen geführt. Was ich besonders schätze: Frau Küng hat immer auch auf die menschliche Seite der Situation geachtet – das ist in solchen Momenten wichtig.

Leistung: Schuldenbeurteilung

PF

Peter F.

Cham, Februar 2026

Mit Wohnsitz in der Schweiz und Immobilien in Italien war mir wichtig, dass mein Testament in beiden Ländern rechtswirksam ist. Thomas Ritter hat das professionell und mit viel Ruhe erklärt. Das Ergebnis ist ein kohärenter Plan, der auf beiden Seiten der Grenze funktioniert.

Leistung: Internationaler Nachlassplan

Fallbeispiele

Wie wir geholfen haben

Fallbeispiel A

Ausgangslage

Eine Frau verlor ihren Mann und war unsicher, ob sie die Wohnung weiterhin bewohnen dürfe und welche finanziellen Ansprüche ihr zustehen.

Vorgehen

Wir klärten die güterrechtliche Situation, erläuterten das Nutzniessungsrecht und bereiteten alle erforderlichen Dokumente vor.

Ergebnis

Die Mandantin konnte in ihrer Wohnung bleiben und ihre erbrechtlichen Ansprüche wurden gegenüber den Miterben klar und respektvoll geltend gemacht.

Fallbeispiel B

Ausgangslage

Drei Geschwister erbten gemeinsam einen Nachlass, der nach ersten Hinweisen erhebliche Verbindlichkeiten enthalten könnte.

Vorgehen

Wir beantragten die öffentliche Inventaraufnahme, identifizierten alle Gläubiger und berechneten das Haftungsrisiko für jeden Erben.

Ergebnis

Alle drei Erben konnten die Erbschaft letztlich annehmen, da das Inventar eine positive Nettomasse ergab – was ohne Analyse unklar geblieben wäre.

Fallbeispiel C

Ausgangslage

Ein Unternehmer mit Wohnsitz in Zug und Immobilien in Deutschland wollte seinen Nachlass so regeln, dass sein Testament in beiden Ländern wirksam ist.

Vorgehen

Wir erstellten ein internationales Testament nach der Washington Convention und koordinierten mit einer deutschen Partnerkanzlei die länderspezifische Umsetzung.

Ergebnis

Ein konsolidierter Nachlassplan mit separaten Abschnitten für die Schweiz und Deutschland – rechtswirksam in beiden Ländern und aufeinander abgestimmt.

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