Unsere Kanzlei
Verlässlichkeit, die aus Erfahrung wächst
Jungfrautal begleitet Familien in der Zentralschweiz durch die rechtlichen Aspekte von Erbschaften – mit der nötigen Sachkenntnis und dem richtigen Mass an Einfühlungsvermögen.
← Zurück zur StartseiteGeschichte & Mission
Aus dem Bedürfnis entstanden, Familien in schwierigen Momenten beizustehen
Jungfrautal wurde in Zug gegründet, nachdem wir beobachtet hatten, wie viele Menschen im Erbfall mit juristischen Fragen allein gelassen wurden. Trauer und rechtliche Komplexität treffen dabei aufeinander – ein Umfeld, das einfühlsame Fachkompetenz verlangt, keine abstrakten Ratschläge.
Unser Ansatz war von Anfang an klar: Mandantinnen und Mandanten sollen verstehen, was rechtlich geschieht, welche Optionen sie haben und was die jeweiligen Konsequenzen sind. Wir übernehmen die Komplexität, Sie behalten die Kontrolle über Ihre Entscheidungen.
Heute begleiten wir Einzelpersonen und Familien bei Erbauseinandersetzungen, Ehegattenschutz, Schulden im Nachlass und grenzüberschreitenden Nachlassplanungen – stets mit dem Blick auf das Wesentliche: eine faire und durchdachte Regelung.
14+
Jahre Erfahrung im Erbrecht
380+
Begleitete Mandate
3
Spezialisierte Leistungsbereiche
CH/EU
Grenzüberschreitende Kompetenz
Unsere Grundsätze
Was uns leitet
Zuhören kommt zuerst
Jede Erbsache ist anders. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönlichen und familiären Umstände zu verstehen, bevor wir rechtliche Wege aufzeigen.
Ausgewogenheit statt Polemik
Erbstreitigkeiten können Familien belasten. Wir suchen Lösungen, die tragfähig sind und langfristige Schäden an Beziehungen nach Möglichkeit vermeiden.
Sorgfalt in der Tiefe
Nachlässigkeiten haben im Erbrecht oft weitreichende Folgen. Wir arbeiten präzise, prüfen alle relevanten Aspekte und handeln innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Das Team
Menschen, die für Sie da sind
Markus Huber
Gründungspartner & Erbrechtsanwalt
Markus Huber hat über vierzehn Jahre Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung. Sein Schwerpunkt liegt auf komplexen Nachlassauseinandersetzungen und internationalen Testamentsfragen.
Simone Küng
Rechtsanwältin – Nachlass & Güterrecht
Simone Küng begleitet hinterbliebene Ehepartnerinnen und -partner mit besonderer Sensibilität durch die güter- und erbrechtlichen Entscheidungen, die nach einem Todesfall anfallen.
Thomas Ritter
Jurist – Internationales Privatrecht
Thomas Ritter ist auf grenzüberschreitende Nachlassfragen spezialisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien für Mandantinnen und Mandanten mit multinationalen Verbindungen.
Qualität & Standards
Wie wir arbeiten
Anwaltliche Verschwiegenheit
Alle Gespräche und Unterlagen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre persönlichen Angaben bleiben geschützt.
Zulassung Kanton Zug
Alle Anwältinnen und Anwälte von Jungfrautal sind beim Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen und unterstehen dem Anwaltsgesetz (BGFA).
Transparente Honorare
Wir kommunizieren Kosten klar und frühzeitig. Keine versteckten Gebühren – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.
Internationale Vernetzung
Für grenzüberschreitende Nachlassfragen pflegen wir Kontakte zu erfahrenen Partnerkanzleien in mehreren europäischen Ländern.
Fristenmanagemement
Erbrechtliche Fristen sind oft unveränderlich. Wir führen ein strukturiertes Fristentracking, um keine gesetzliche Deadline zu verpassen.
Datenschutz nach DSGVO/DSG
Wir halten die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) vollumfänglich ein und setzen auf sichere Datenspeicherung.
Erbrechtliche Kompetenz in der Zentralschweiz
Das schweizerische Erbrecht ist ein vielschichtiges Gebiet, das familiäre, finanzielle und menschliche Dimensionen verbindet. In Zug und der Zentralschweiz begleiten wir Mandantinnen und Mandanten bei der Regelung von Nachlässen, bei der Auslegung von Testamenten, bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Fragen rund um Pflichtteile und Erbverzichtsverträge.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich über alle Phasen des Erbgangs: von der Sicherung des Nachlassinventars über die Erbenmediationen bis hin zur Anmeldung von Erbansprüchen gegenüber Dritten. Dabei stützen wir uns auf das ZGB, die einschlägige Praxis des Bundesgerichts und auf fundierte Kenntnis der kantonalen Besonderheiten.
Für Mandantinnen und Mandanten mit Verbindungen ins Ausland – sei es durch Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Immobilienbesitz – bieten wir zusätzliche Unterstützung bei der Koordination grenzüberschreitender Nachlassplanungen. Dabei arbeiten wir nach dem Haager Erbrechtsübereinkommen und den Vorgaben der Washington Convention.
Lernen Sie uns kennen
Ein erstes Gespräch schafft Klarheit – über Ihre Situation und darüber, wie wir Ihnen helfen können.
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