Jungfrautal Kanzlei

Unsere Kanzlei

Verlässlichkeit, die aus Erfahrung wächst

Jungfrautal begleitet Familien in der Zentralschweiz durch die rechtlichen Aspekte von Erbschaften – mit der nötigen Sachkenntnis und dem richtigen Mass an Einfühlungsvermögen.

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Geschichte & Mission

Aus dem Bedürfnis entstanden, Familien in schwierigen Momenten beizustehen

Jungfrautal wurde in Zug gegründet, nachdem wir beobachtet hatten, wie viele Menschen im Erbfall mit juristischen Fragen allein gelassen wurden. Trauer und rechtliche Komplexität treffen dabei aufeinander – ein Umfeld, das einfühlsame Fachkompetenz verlangt, keine abstrakten Ratschläge.

Unser Ansatz war von Anfang an klar: Mandantinnen und Mandanten sollen verstehen, was rechtlich geschieht, welche Optionen sie haben und was die jeweiligen Konsequenzen sind. Wir übernehmen die Komplexität, Sie behalten die Kontrolle über Ihre Entscheidungen.

Heute begleiten wir Einzelpersonen und Familien bei Erbauseinandersetzungen, Ehegattenschutz, Schulden im Nachlass und grenzüberschreitenden Nachlassplanungen – stets mit dem Blick auf das Wesentliche: eine faire und durchdachte Regelung.

14+

Jahre Erfahrung im Erbrecht

380+

Begleitete Mandate

3

Spezialisierte Leistungsbereiche

CH/EU

Grenzüberschreitende Kompetenz

Unsere Grundsätze

Was uns leitet

Zuhören kommt zuerst

Jede Erbsache ist anders. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönlichen und familiären Umstände zu verstehen, bevor wir rechtliche Wege aufzeigen.

Ausgewogenheit statt Polemik

Erbstreitigkeiten können Familien belasten. Wir suchen Lösungen, die tragfähig sind und langfristige Schäden an Beziehungen nach Möglichkeit vermeiden.

Sorgfalt in der Tiefe

Nachlässigkeiten haben im Erbrecht oft weitreichende Folgen. Wir arbeiten präzise, prüfen alle relevanten Aspekte und handeln innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Das Team

Menschen, die für Sie da sind

MH

Markus Huber

Gründungspartner & Erbrechtsanwalt

Markus Huber hat über vierzehn Jahre Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung. Sein Schwerpunkt liegt auf komplexen Nachlassauseinandersetzungen und internationalen Testamentsfragen.

SK

Simone Küng

Rechtsanwältin – Nachlass & Güterrecht

Simone Küng begleitet hinterbliebene Ehepartnerinnen und -partner mit besonderer Sensibilität durch die güter- und erbrechtlichen Entscheidungen, die nach einem Todesfall anfallen.

TR

Thomas Ritter

Jurist – Internationales Privatrecht

Thomas Ritter ist auf grenzüberschreitende Nachlassfragen spezialisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien für Mandantinnen und Mandanten mit multinationalen Verbindungen.

Qualität & Standards

Wie wir arbeiten

Anwaltliche Verschwiegenheit

Alle Gespräche und Unterlagen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre persönlichen Angaben bleiben geschützt.

Zulassung Kanton Zug

Alle Anwältinnen und Anwälte von Jungfrautal sind beim Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen und unterstehen dem Anwaltsgesetz (BGFA).

Transparente Honorare

Wir kommunizieren Kosten klar und frühzeitig. Keine versteckten Gebühren – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.

Internationale Vernetzung

Für grenzüberschreitende Nachlassfragen pflegen wir Kontakte zu erfahrenen Partnerkanzleien in mehreren europäischen Ländern.

Fristenmanagemement

Erbrechtliche Fristen sind oft unveränderlich. Wir führen ein strukturiertes Fristentracking, um keine gesetzliche Deadline zu verpassen.

Datenschutz nach DSGVO/DSG

Wir halten die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) vollumfänglich ein und setzen auf sichere Datenspeicherung.

Erbrechtliche Kompetenz in der Zentralschweiz

Das schweizerische Erbrecht ist ein vielschichtiges Gebiet, das familiäre, finanzielle und menschliche Dimensionen verbindet. In Zug und der Zentralschweiz begleiten wir Mandantinnen und Mandanten bei der Regelung von Nachlässen, bei der Auslegung von Testamenten, bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Fragen rund um Pflichtteile und Erbverzichtsverträge.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich über alle Phasen des Erbgangs: von der Sicherung des Nachlassinventars über die Erbenmediationen bis hin zur Anmeldung von Erbansprüchen gegenüber Dritten. Dabei stützen wir uns auf das ZGB, die einschlägige Praxis des Bundesgerichts und auf fundierte Kenntnis der kantonalen Besonderheiten.

Für Mandantinnen und Mandanten mit Verbindungen ins Ausland – sei es durch Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Immobilienbesitz – bieten wir zusätzliche Unterstützung bei der Koordination grenzüberschreitender Nachlassplanungen. Dabei arbeiten wir nach dem Haager Erbrechtsübereinkommen und den Vorgaben der Washington Convention.

Lernen Sie uns kennen

Ein erstes Gespräch schafft Klarheit – über Ihre Situation und darüber, wie wir Ihnen helfen können.

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